

Wohnung Elisabethenstraße
Umbau einer Wohnung unter Denkmalschutz
Die Bauherren wünschten sich mehr Licht und Luft in ihrer Dachgeschosswohnung. Der geplante kleine Balkon hätte sehr gut zur Bestandsarchitektur gepasst; das Denkmalamt konnte sich jedoch nicht dazu durchringen.
Gebaut wurde schließlich ein Dachfenster mit Austritt. Obwohl der Hersteller dieses Fenster für das steile Mansarddach als ungeeignet erklärte, gelang es gemeinsam mit einem erfahrenen Fensterbauer, eine funktionierende Lösung zu entwickeln.
Der Fall zeigt beispielhaft, wie eng Denkmalschutz und Gestaltungsspielraum oft miteinander verwoben sind. Es gibt klare Grenzen, die für alle gelten – etwa: Dachfenster ja, Balkon nein. Begründet wird dies damit, dass sich ein Fenster leichter zurückbauen lässt und den Bestand optisch weniger verändert.
Trotzdem bleibt ein Wehrmutstropfen: Das genehmigte Dachfenster wirkt von außen deutlich technischer als der ursprünglich geplante Balkon, der das historische Erscheinungsbild mit einem modernen, aber feinfühligen Detail ergänzt hätte.
Immerhin: Das Modell überzeugte fast – das Denkmalamt lieh es sich für eine interne Besprechung aus. Erfahrungen wie diese lassen hoffen, dass sich künftig mehr Offenheit für sensible, zeitgemäße Ergänzungen im Bestand entwickeln kann.