Wie hoch ist ein Architektenhonorar?

Die Honorierung von Architektenleistungen orientiert sich in der Regel an den anrechenbaren Baukosten und der Komplexität des Projekts. Bei einem Neubau liegt das Honorar üblicherweise zwischen 13 und 16 Prozent der Netto-Baukosten, sofern alle Leistungsphasen beauftragt werden (vgl. hierzu Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI). Die Planung und Abwicklung auf unbebautem Grund ist geradlinig und effizient; baurechtliche, technische und gestalterische Anforderungen können klar definiert und präzise umgesetzt werden.

Deutlich höher ist der Aufwand bei Umbau- und Sanierungsvorhaben. Hier liegt das Honorar meist zwischen 17 und 22 Prozent, da Bestandsgebäude eine sorgfältige Analyse, laufende Abstimmungen und flexible Lösungen während Planung und Ausführung erfordern. Dem wird unter anderem durch den sogenannten Umbauzuschlag sowie die Berücksichtigung der vorhandenen Bausubstanz ( § 4 (3) HOAI) Rechnung getragen.

Der erhöhte Zeitaufwand für die Integration moderner Standards in bestehende Strukturen sowie die notwendige Flexibilität bei der Bauleitung begründen diese höheren Kostensätze. Bei Baukosten von 400.000 Euro ergibt sich daraus ein Honorar von etwa 52.000 bis 64.000 Euro im Neubau und 68.000 bis 88.000 Euro im Bestand.

Eine fundierte Planung – insbesondere im Bestand – ist entscheidend, um Kostenrisiken zu minimieren und eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Umsetzung zu sichern. Die rechtliche Grundlage der HOAI erkläre ich im Beitrag Ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure verbindlich?