Welche Umbauten sind in Baden-Württemberg ohne Baugenehmigung erlaubt?

Nicht jede Baumaßnahme erfordert eine Baugenehmigung. Die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) regelt, welche Vorhaben genehmigungsfrei sind. Für Ein- und Zweifamilienhäuser der Gebäudeklassen 1 und 2 gilt dabei ein erweiterter Spielraum: Selbst Änderungen an der Tragstruktur – etwa das Entfernen tragender Wände – sind hier verfahrensfrei.

Genehmigungspflichtig sind dagegen in der Regel Maßnahmen, die die Gebäudestruktur wesentlich verändern, erweitern oder die Nutzung ändern – zum Beispiel der Einbau von Dachgauben oder die Änderung der Dachneigung, der Anbau von Wintergärten oder Balkonen sowie die Umnutzung von Wohnraum. Für Gebäude der Gebäudeklasse 3 und höher gilt dies auch für Eingriffe in die Tragstruktur.

Mit der LBO-Reform vom Juni 2025 wurden bauliche Änderungen im Bestand erleichtert. Bei Dachausbauten und Aufstockungen zu Wohnzwecken gelten seitdem vereinfachte Brandschutzanforderungen; zusätzliche Wandhöhe für bis zu zwei Geschosse wird nicht auf die Abstandsflächen angerechnet und Ersatzbauten ohne Erweiterung dürfen von Abstandsflächenregelungen abweichen.

Neben dem Bauordnungsrecht regelt der Bebauungsplan der Gemeinde zusammen mit der Baunutzungsverordnung, was auf einem Grundstück zulässig ist – etwa durch Vorgaben zu Grundfläche, Geschossfläche, Gebäudehöhe oder Dachform. Aufstockungen oder Nutzungsänderungen, die bauordnungsrechtlich möglich sind, können daher am Bebauungsplan scheitern. Wo kein Bebauungsplan besteht, richtet sich die Zulässigkeit nach § 34 Baugesetzbuch.

Die Bauantragsunterlagen werden von einem Architekten erstellt und mit den erforderlichen Fachplanern abgestimmt. Eingereicht werden sie bei der zuständigen Baubehörde – in Baden-Württemberg online über das Serviceportal Baden-Württemberg und das Virtuelle Bauamt.

Da die rechtlichen Rahmenbedingungen je nach Grundstück unterschiedlich sind, empfiehlt sich vor Umbauplanungen eine kurze baurechtliche Prüfung. Gerne unterstütze ich Sie dabei, den rechtlichen Spielraum für Ihr Projekt einzuschätzen und Ausnahmen und Befreiungen zu verhandeln.